Wir beraten bei rechtfix nur Unternehmen, deren Geschäftsleiter und Gesellschaftter, Aufsichtsräte. Gründungsberatung machen wir bei rechtfix nur in Ausnahmefällen, bitte gesondert anfragen.
Gleiches gilt bei Restrukturierungen: hier begleiten wir bei rechtfix mit z.B. Rangrücktritts-vereinbarungen, Darlehens- und Sicherungsverträgen nur, wenn ein Sanierungsgutachten (IDW-S) mit
positivem Ergebnis schon da ist.